Der Bundesrat will Wohnbau durch Innenentwicklung zum nationalen Interesse erklären.
Hinweis: Das Bundesgericht hat das bereits 2017 entschieden.
Hinweis: Das Bundesgericht hat das bereits 2017 entschieden.
Mit der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) werden die Rahmenbedingungen dafür überarbeitet, was auf Ihrem Grundstück möglich ist und ob sich Bauprojekte künftig noch wirtschaftlich tragen lassen.
Die aktuelle Vorlage weist meines Erachtens substanzielle rechtliche und planerische Mängel auf, die letztlich als Risiko bei den Eigentümer:innen landen:
Der Kanton Zug will die Wohnungsnot mit weniger Regeln bekämpfen. Die «weisse Zone» ist als Extrem genau das, was wir als Gesprächsöffner brauchen.
In Zürich kann sich der Wert einer Liegenschaft gerade stark verändern. Nicht wegen des Marktes, sondern wegen der Raumplanung.
Die Innenentwicklung ist gescheitert. Wir haben es seit 2014 versucht. In dieser Zeit haben wir Innenentwicklung systematisch erschwert und oft verhindert.
Ich habe das neue Raumkonzept Schweiz und den Leitfaden zur Siedlungsentwicklung nach innen vom ARE gelesen. Beide wollen das Richtige: lebendige Ortszentren, bezahlbarer Wohnraum, weniger Zersiedelung und weniger Stau.
Die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich ist seit gestern öffentlich.
Sie haben Jahre in ein Bauprojekt investiert. Die Baubewilligung beantragt und dann blockiert ein Rekurs das Projekt. Irgendwann kommt die bittere Erkenntnis, dass das Problem gar nicht im Projekt liegt, sondern in einem Nutzungsplan, der vor zwanzig Jahren verabschiedet wurde und damals zentrale Interessenkonflikte nie wirklich geklärt hat.
Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die Behörden, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf von Planungen zu informieren und eine geeignete Mitwirkung zu ermöglichen. Zweck dieser Bestimmung sind Transparenz, Akzeptanz und qualitativ bessere raumplanerische Entscheide.
Klingt absurd? Willkommen im Schweizer Baurecht.