Die BZO-Revision legt fest, was auf Zürcher Grundstücken die nächsten 15 Jahre gebaut werden darf. Mitwirkungsfrist: 1. Juni 2026.

Veröffentlicht am 15. April 2026 um 11:18

Information

Die aktuelle Vorlage weist meines Erachtens substanzielle rechtliche und planerische Mängel auf, die letztlich als Risiko bei den Eigentümer:innen landen:


→ Mangelhafte Interessenabwägung (Art. 3 RPV)
→ Unklare Delegationen: Was darf wo noch gebaut werden? (Art. 2 RPG)
→ Vielerorts fehlende Aufzonungen oder Aufzonungen, die sich wirtschaftlich nicht rechnen und somit im Widerspruch zur haushälterischen Bodennutzung stehen (Art. 1+3 RPG) 


Das Resultat: weniger realisierbares Potenzial, mehr Projektrisiko und eine Planung, die spätestens im Baubewilligungsverfahren zum Problem wird.

Was Resilientsy einzigartig macht:
Wir berechnen parzellenscharf die Einwohner- und Beschäftigtendichte für jede Parzelle der Stadt Zürich und zeigen in konkreten Szenarien, welche Dichten und Interessenabwägungen nötig wären, um
→ Zersiedelung einzudämmen,
→ Autoverkehr zu reduzieren,
→ zahlbaren Wohnraum und
→ attraktive Nachbarschaften zu ermöglichen.

Wir liefern ein datenbasiertes Argumentarium, das tragfähig für Mitwirkung und Einspracheverfahren sein kann.

Wer heute mitwirkt, kann die Grundlage für künftige Projekte sichern. Wer wartet, überlässt anderen die Weichen.

Sibylle Wälty und ich zeigen Ihnen unverbindlich, welche Möglichkeiten Sie im aktuellen Verfahren haben und wie wir das mit Daten, Raumplanung und Recht verankern.

📩 Interesse? Melden Sie sich bei uns.